Verein

EPIZ wurde 1986 als Arbeitsstelle der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung (heute: GIZ) gegründet und ist seit 1992 eingetragener Verein. Mitglieder sind juristische Personen, die sich zu den Vereinszielen bekennen – die Förderung und Optimierung einer entwicklungsbezogenen Bildungs- und Informationsarbeit.

EPIZ wird institutionell gefördert durch die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

 

 


Kinderschutz

Der EPIZ e.V. verpflichtet sich die UN Konventionen über die Rechte des Kindes zu achten und die Einhaltung des Bundeskinderschutzgesetz zu gewahren.

Hierzu hat der EPIZ e.V. Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erstellt und hat die Verantwortung zu gewährleisten, dass alle Personen, die im Auftrag des EPIZ e.V. Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, diese Verhaltensregeln zur Kenntnis genommen haben und die Selbstverpflichtung zum Umgang mit individuellen Grenzen von Kindern und Jugendlichen. Dies betrifft sowohl haupt- als auch ehrenamtliche und freiberufliche Mitarbeiter*innen sowie Mitglieder des Vorstands.

Transparente Strukturen, eine klare Positionierung zum Kinderschutz und die Sensibilisierung für das Thema tragen dazu bei, Gewalt in der eigenen Organisation vorzubeugen. Eine Organisation, die sich klar positioniertund Grenzüberschreitungen offen thematisiert, schafft ein Klima, das potenzielle Täter*innen abschreckt. Wir legen Wert auf einen respektvollen, demokratischen Umgang miteinander und mit den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, denen wir in unserer Arbeit begegnen. Sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges (verbales und nonverbales) Verhalten toleriert der EPIZ e.V. nicht.

Mitglieder des EPIZ e.V.

arche noVa e.V.

Baobab Berlin e.V.

Bildung für Balanka (BiBa e.V.)

Engagement Global BtE Bildung trifft Entwicklung Schulprogramm Berlin

Deutsche Gesellschaft f. die Vereinten Nationen (DGVN) Landesverband Berlin Brandenburg

FairBindung e.V.

Freunde und Förderer des Entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationszentrums e.V. (EPIZ)

German Toilet Organization e.V.

Gesellschaft für solidarische Entwicklungszusammenarbeit (GSE) e.V.

iNTEGRiTUDE e.V.

Kontaktstelle für Umwelt und Entwicklung (KATE) e.V.

LISTROS e.V.

NARUD e.V.

Oikos Eine Welt e.V.

Solidaritätsdienst International e.V.

terre des hommes

Weltfriedensdienst (WFD) e.V.

World University Service

Vorstand

Mechthild Lensing

EPIZ Freundeskreis e. V.

 

Luis Carrera

Fairbindung e. V.

 

Constanza Silva Lira

Baobab Berlin e. V.

Jahresberichte

Hier finden Sie umfangreiche Berichte zur Arbeit des EPIZ der letzten 5 Jahre.
Sie geben Auskunft zu unseren Höhepunkten, Angeboten, Schwerpunkten, Einnahmen und Ausgaben.

Jahresbericht 2022

Jahresbericht 2021

Jahresbericht 2020
Jahresbericht 2019
Jahresbericht 2018

Leitbild

 Leitbild des EPIZ e. V. 

(Stand 02/2023) 

Wer sind wir? Das Zentrum für Globales Lernen in Berlin. 

Wir verstehen uns als eine lernende, partizipativ arbeitende Organisation und bieten Lehrkräften, Multiplikator*innen und Schüler*innen Möglichkeiten, sich mit globaler sozialer Gerechtigkeit, Menschenrechten und der Zukunftsfähigkeit unserer Welt auseinanderzusetzen. Dafür entwickeln wir Bildungsformate, unterstützen Schulentwicklungsprozesse, unterhalten eine Bibliothek und seit 2022 laden wir Gruppen in unseren interaktiven EPIZ-WeltRaum ein, der mit großformatigen Projektionen und dynamisch bespielbaren Flächen neue partizipative Lernformen erprobt. 

Als Zentrum für Globales Lernen in Berlin sind wir eine zivilgesellschaftliche Organisation und Teil eines Netzwerks, welches Ideen und Impulse für eine gerechtere Welt in Form von Bildung entwickelt und umsetzt. Wir haben verschiedene Berufsbiografien, Lebensentwürfe, Herkünfte und Meinungen. Wir arbeiten mit großem Engagement, hoher Motivation und einem persönlichen Bezug zu globalen Gerechtigkeitsfragen. 

Was bewegt uns? Werte und Ziele 

Wir glauben daran, dass eine Welt, in der alle gut leben können, möglich ist und blicken nicht allein auf die Krisen, sondern auf die Chancen und Potentiale, die globale Gerechtigkeitsfragen für alle haben. 

Wir orientieren uns an den Menschenrechten und Werten wie dem solidarischen Handeln, einer weltweiten, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Gerechtigkeit, Multiperspektivität und Inklusion. Unser Ziel ist es, mehr öffentliches Bewusstsein für die historischen Ursachen globaler Ungerechtigkeit zu schaffen, machtkritisch zu arbeiten und mit Bildung zur Dekolonisierung beizutragen. 

Was können wir? Fähigkeiten und Ressourcen Wir können auf mehr als 35 Jahre Erfahrung im Globalen Lernen zurückgreifen. Wir fördern mit Methodenreichtum positive Lernerlebnisse und Lust an der Mitgestaltung von Veränderung. Wir verstehen uns als Lernbegleiter*innen, die in Workshops Teilnehmende dort abholen, wo sie stehen. 

Wir wollen emanzipatorisch, diskriminierungssensibel, empowernd und inklusiv arbeiten. Im Sinne von guten Lernbedingungen und einer besseren Welt für alle Lebewesen wirken wir gemeinsam mit unseren Teilnehmenden an Lösungen für globale Gerechtigkeit mit. 

Inklusionsverständnis

Inklusionsverständnis des EPIZ e. V.

EPIZ besteht aus unterschiedlichen Menschen mit ihren Perspektiven und Erfahrungen. Uns verbindet der Anspruch, Inklusion umzusetzen. Das heißt für uns, Barrieren abzubauen und gegen jede Form von Diskriminierung einzutreten.

Im Sinne des Globalen Lernens wertschätzen wir unterrepräsentierte und marginalisierte Perspektiven mit dem Ziel, die gleichwertige gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Menschen weltweit in den Blick zu nehmen.

Heterogenität ist gesellschaftlicher Alltag und auch in unserer Bildungsarbeit bereichernd. Mit einer diskriminierungssensiblen Haltung, Flexibilität und Methodenvielfalt möchten wir in unserer Bildungsarbeit die Potentiale unserer Teilnehmer*innen sichtbar machen und Partizipation ermöglichen.

Inklusion ist zugleich Utopie und Baustelle, an der wir stetig mitwirken.

Satzung

Satzung des Entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationszentrums e.V.

Sitz des Vereins Berlin Vereinsregister-Eintrag Amtsgericht Charlottenburg
Vereinsregister Nummer 95 VR 14109 als gemeinnützig anerkannt beim Finanzamt für Körperschaften I Berlin
Steuernummer 27/664/50129

§ 1Name, und Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen „Entwicklungspolitisches Bildungs- und Informationszentrum e.V. – EPIZ“ und hat seinen Sitz in Berlin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 – Zweck und Aufgaben

Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung der EPIZ-Bildungsstätte. Ziel dieser
Bildungsstätte ist die Förderung und Optimierung einer entwicklungsbezogenen Bildungs- und Informationsarbeit, die den Gedanken der Einen Welt im öffentlichen Bewusstsein verbreiten und zur Völkerverständigung zwischen den Ländern des Nordens und Südens sowie zur Bildung eines toleranten und solidarischen Verhaltens beitragen soll.

Insbesondere sollen
a) Veranstaltungen zu entwicklungspolitischen Themen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene konzipiert und durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen können in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen abgehalten und in Form eines Seminars, eines Kongresses, einer Tagung u.ä. durchgeführt werden. Dabei sollen Inhalte, Methoden und Materialien entwickelt werden, die für weitere Bildungsorganisationen einen Modellcharakter haben könnten.
b) die Ergebnisse der Veranstaltungen dokumentiert und Interessierten zugänglich gemacht werden.
c) allgemeine und didaktische Informationen und Materialien zu  entwicklungspolitischen Themen gesammelt, systematisiert, und Interessierten zur Verfügung gestellt werden.
d) Kontakte und Erfahrungsaustausch mit entwicklungspolitischen nicht staatlichen Organisationen sowie mit den zuständigen Regierungsorganisationen gepflegt werden.

§3 – Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977).
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Der Verein darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. Satzung des Entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationszentrums e.V.- EPIZ –

§4 – Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können juristische Personen werden, die  entwicklungspolitisch tätig sind, sich zu den Zielen des Vereins bekennen und die Satzung anerkennen.
(2) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand auf schriftlichen Antrag. Die Mitgliederversammlung hat Einspruchsrecht.
(3) Die Mitglieder haben das Recht, an den Wahlen des Vereinsvorstands teilzunehmen und selbst zu kandidieren sowie an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung oder Ausschluss. Ein Mitglied kann bei schwerwiegenden Verletzungen der Satzung auf Beschluss des Vorstandes und nach endgültiger Entscheidung durch die Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das Mitglied ist vor dem Beschluss zu hören und hat das Recht, beim Gericht am Sitz des Vereins Einspruch zu erheben.

§ 5
Aufbringung der Mittel

Die Mittel zur Verwirklichung der Vereinszwecke sollen durch freiwillige Beiträge der Mitglieder, durch Spenden Dritter und durch private und öffentliche Zuwendungen aufgebracht werden.

§6 – Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§7 – Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie muss außerdem vom Vorstand einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder es fordert. Die Einberufung der Mitgliederversammlung und die Tagesordnung sind allen Mitgliedern mindestens vier Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben.
(2) Die Mitgliederversammlung beschließt
(a) jährlich über den künftigen Haushaltsplan sowie über die Genehmigung der Jahresrechnung
(b) alle zwei Jahre über die Entlastung und die Neuwahl des Vorstandes
(c) nach Bedarf über Satzungsänderungen sowie die Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
(d) mit dem Vorstand über die Aufnahme der neuen Mitglieder
(e) notwendigenfalls über die Auflösung des Vereins
(3) Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfordert die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder notwendig. Ein Mitglied kann höchstens ein weiteres Mitglied vertreten. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.
Satzung des Entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationszentrums e.V. – EPIZ

§8 – Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender/eine Vorsitzende* und ein stellvertretender Vorsitzender. Sie bilden den Vorstand im Sinne des §26 BGB. Jeder von den drei Vorstandsmitgliedern ist allein berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
(2) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre.
(3) Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufgenommen haben. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so ergänzt sich der Vorstand für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes durch Zuwahl aus der Reihe der Mitglieder selbst.
(4) Zur Durchführung der Aufgaben des Vereins bestellt der Vorstand einen
Geschäftsführer. Dieser hat alljährlich einen Geschäftsbericht sowie die Jahresrechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres vorzulegen.
(5) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(6) Satzungsänderungen, die von Gerichts-, Aufsichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.

§9 – Niederschriften

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von einem Vorstandsmitglied und dem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§10 – Aufhebung der Satzung und Auflösung des Vereins

(1) Zur Auflösung des Vereins ist die Dreiviertelmehrheit aller Mitglieder, auch der nicht anwesenden, notwendig. Die Stimme der Nichtanwesenden ist in diesem Fall schriftlich einzuholen.
(2) Bei Auflösung oder bei Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt nach Beschluss der Mitgliederversammlung das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung entwicklungspolitischer Bildung und Erziehung. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden

* Von jetzt an gilt stets auch die weibliche Form, ohne explizit genannt zu werden.